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Staatliche Ausszeichnung

 
Überfahrrecht für Nachbargrundstück
Sachlage:
Wir haben vor gut 2 Jahren ein Haus mit Grundstück und bestehendem Überfahrrecht für ein Nachbargrundstück (Wiese) gekauft. Bisher wurde die Wiese 2-3x jährlich gemäht und nicht weiter genutzt.
 
Problem:

Seit kurzem hält der Eigentümer Tiere auf dem Grundstück, weshalb mindestens einmal täglich, oft mit mehreren Fahrzeugen überfahren bzw. auch geparkt wird.

Das Überfahrrecht gilt für einen Grünstreifen zwischen der Strasse (Güterweg, öffentliches Gut) und seiner Wiese, der durch die vielen Überfahrten nun gänzlich vermatscht ist. Der Matsch wird beim Rausfahren natürlich auch über die ganze Strasse verteilt, was den Nachbarn nicht weiter zu stören scheint.

Müssen wir die nun häufigen Überfahrten und das Parken hinnehmen?
Dürfen wir z.B. Pfosten oder einen Zaun auf dem Grünstreifen aufstellen, der nur die Zufahrt zulässt, nicht jedoch das Parken?
Wer ist für die Wiederherstellung des Schadens an der Wiese zuständig?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Es wäre der Umfang des eingeräumten Fahrrechtes anhand des schriftlichen Vertrages bzw. im Wege der Auslegung (bisherige Übung, Sinn der Vereinbarung) zu eruieren.

Eine einseitige Ausdehnung zu Ihrem Lasten ist unzulässig, Sie können auf Feststellung bzw. Unterlassung klagen. Die Dienstbarkeit ist möglichst schonend aus zu üben. Den Schaden hat der Wegberechtigte zu ersetzen.

Tipp: PKW & Autoreifen


zuletzt geändert am 30.Nov.2010