| Sachlage: |
| Wir haben vor gut 2 Jahren ein Haus mit Grundstück und bestehendem Überfahrrecht für ein Nachbargrundstück (Wiese) gekauft. Bisher wurde die Wiese 2-3x jährlich gemäht und nicht weiter genutzt. |
| Problem: |
| Seit kurzem hält der Eigentümer Tiere auf dem Grundstück, weshalb mindestens einmal täglich, oft mit mehreren Fahrzeugen überfahren bzw. auch geparkt wird. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Es wäre der Umfang des eingeräumten Fahrrechtes anhand des schriftlichen Vertrages bzw. im Wege der Auslegung (bisherige Übung, Sinn der Vereinbarung) zu eruieren. Eine einseitige Ausdehnung zu Ihrem Lasten ist unzulässig, Sie können auf Feststellung bzw. Unterlassung klagen. Die Dienstbarkeit ist möglichst schonend aus zu üben. Den Schaden hat der Wegberechtigte zu ersetzen. |
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