| Sachlage: |
| Wohnung verkauft, Bank hat Löschungserklärung ausgestellt, Geld auf Treuhandkonto, Grundbucheintragungsbegehren eingebracht. |
| Problem: |
| Notar will nicht Darlehen tilgen, bis Grundbucheintragung nicht vollzogen wurde. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Die Modalitäten des Zahlungsflusses haben Sie selbst im Treuhandauftrag an den Notar festgelegt. Ein einseitiges Abweichen ist unzulässig. Wenn etwas anderes geregelt worden ist, wovon ich eher nicht ausgehe, hätten Sie einen Schadenersatzanspruch. |
Notar will Darlehen nicht tilgen.
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



