| Sachlage: |
| Früher Wiederverkauf von Eigentumswohnung |
| Problem: |
| Mein Partner und ich haben vergangenes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Da wir nun Nachwuchs erwarten und diese Wohnung bald zu klein wird, möchten wir verkaufen und stattdessen eine größere kaufen. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Sie haben richtig gelesen, die zweijährige Wohnsitznahme stellt einen Ausnahmetatbestand dar. Zur Klarstellung halte ich fest, dass es kein eigenes Spekulationssteuergesetz gibt, sondern lediglich der Gewinn aus kurzfristigem An- und Verkauf nach § 30 ff Einkommensteuergesetz dem Einkommen zugeschlagen wird und Sie unter Umständen in eine höhere Steuerklasse fallen. Es kann aber auch sein, dass kein Spekulationsgewinn erwirtschaftet wird, weil Sie die Wohnung zum gleichen Preis verkaufen, wie Sie selbst bezahlt haben. |
Spekulationsgebühr nach 2 Jahren Eigengebrauch?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



