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AKV Europa

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Staatliche Ausszeichnung

 
Können wir auf Vorplatz parken und Carport errichten?
Sachlage:
Wir bauen gerade ein Haus in Wien. Dabei steht unser Haus bereits auf den Baufluchtlinien. Danach kommt noch ein Vorgarten von 5m bis die Strasse beginnt.
 
Problem:

Nun hatten wir die Idee, diesen für uns ungenutzten Platz zu nützen und mit unseren Autos darauf zu parken.
1. Frage: Ist das erlaubt (in Wien)?
2. Frage: Können wir diesen Vorplatz auch mit einem Carport bis zur Grundgrenze überdachen? Muss man das Baubehördlich anzeigen?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Parken können Sie auf Ihrem Grund jederzeit, das ist keine Frage der Wiener Bauordnung. Die Errichtung eines Carports müssen Sie bei der Baubehörde anzeigen.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010