| Sachlage: |
| Wir bauen gerade ein Haus in Wien. Dabei steht unser Haus bereits auf den Baufluchtlinien. Danach kommt noch ein Vorgarten von 5m bis die Strasse beginnt. |
| Problem: |
| Nun hatten wir die Idee, diesen für uns ungenutzten Platz zu nützen und mit unseren Autos darauf zu parken. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Parken können Sie auf Ihrem Grund jederzeit, das ist keine Frage der Wiener Bauordnung. Die Errichtung eines Carports müssen Sie bei der Baubehörde anzeigen. |
Können wir auf Vorplatz parken und Carport errichten?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



