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Staatliche Ausszeichnung

 
Kosten für Direktverkauf Eigentumswohnung
Sachlage:
Eigentumswohnung zu verkaufen. Kaufvertrag vom 20.12.2005. Förderung der Stadt Wien. Firma, die gebaut hat ist in Konkurs. Endabrechnung erst seit Kurzem bei MA50.
 
Problem:

Durch die Wohnbauförderung, geht das nur als Direktverkauf (kein Makler). Mein Mann und ich sind beide Eigentümer, aber er ist bereits in Spanien.

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Üblicherweise bezahlt der Käufer alle Steuern und Abgaben sowie die Kosten des Rechtsanwaltes. Lediglich die Lastenfreistellung hat die Verkäuferseite zu bezahlen. Der Käufer kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen, zur Erstellung eines Angebotes benötige ich den Kaufpreis.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010